Finanzierung & Rechtsform

Rechtsform

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Wir haben uns entschieden, das Wohnprojekt nach dem Modell des Mietshäusersyndikates umzusetzen. Besitzer des Objektes ist eine zu diesem Zweck gegründete GmbH. Zusätzlich ist die gesamte Bewohner*innenschaft als eingetragener Verein organisiert. Der Verein ist neben dem Mietshäusersyndikat einer der beiden Gesellschafter der GmbH.
Durch diese beiden Rechtsformen ist ein dauerhafter Fortbestand des Projektes gegeben, unabhängig von einzelnen Personen bzw. privaten Investitionen.
Das Haus ist somit dem Spekulationsmarkt entzogen und kann nicht privatisiert werden.

 

Wie soll das Wohnprojekt finanziert werden?

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In Anlehnung an das Modell des Mietshäusersydikates besteht das Finanzierungskonzept des Wohnprojekts im wesentlichen aus 3 Komponenten:

Eigenmittel werden nicht nur von den Bewohner*innen selbst, sondern vor allem durch private Darlehen und Bürgschaften aus dem Unterstützungsumfeld der Bewohner*innen gestellt.
Ziel ist der Fortbestand des Projekts, unabhängig von finanziellen Aufwendungen von im Projekt involvierten Einzelpersonen.
Die laufenden Kosten und die Kredittilgung werden über feste Mieten beglichen.
Die Höhe der Mieten zielt auf ein sozial verträgliches Niveau ab.
Im Gegensatz zu Wohnprojekten, die auf privatem Eigentum basieren, bestehen keine zusätzlichen finanziellen Hürden. Dies vereinfacht Interessierten den Einzug ins Wohnprojekt und bietet dem Projekt die Garantie, leicht neue Bewohner*innen zu finden und auf einer soliden Basis zu stehen.
Finanzierungsmodelle dieser Art wurden vielfach in anderen Mietshäusersyndikatsprojekten
erprobt und haben sich als verlässliche, gemeinschaftliche Finanzierungsmöglichkeit bewiesen. Eine Aufnahme in den Verbund des Mietshäusersyndikates erfolgt erst nach Gewährleistung eines überprüften Finanzierungsplans.