Direktkredite

Was sind Direktkredite?

Direktkredite sind private Leihgaben. Es handelt sich dabei um eine bestimmte Geldsumme, die Unterstützer*innen im konkreten Fall unseres Wohnprojekts der GmbH als Kredit leihen. Zum einen unterstützt das die Finanzierung des Projektes, zum anderen kann mit Hilfe von Direktkrediten die Miete auf einem verträglichen Niveau gehalten werden, da geringere Zinsen im Vergleich zu Bankkrediten zu tilgen sind.
Darüberhinaus steht das Wohnprojekt Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund offen, da ein Einzug ohne finanzielle Hürden möglich ist.

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© gemeinschaft.sinn

Direktkredite sind bereits ab Summen von 500 Euro sinnvoll.
Der Zinssatz ist bis 1,5% frei wählbar.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Alternativ kann auch ein Sparplan mit festgesetzter monatlicher Sparrate abgeschlossen werden.

Welche Sicherheiten gibt es?

Bankübliche Sicherheiten dürfen und können wir nicht garantieren. Im Fall eines ökonomischen Engpasses des Projekts können Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde.
Die Kreditgeber*innen werden im Falle einer Insolvenz nachrangig bedient. Zuerst erhalten andere Gläubiger, etwa Banken, ihr Geld zurück.

Sicherheit für das Projekt bietet die Dauerhaftigkeit der Organisationsstruktur und regelmäßige Mieteinnahmen. Die Aufnahme eines Wohnprojektes in den Verbund des Mietshäusersyndikates erfolgt erst nach Gewährleistung eines überprüften Finanzierungsplans. Aufgrund des langjährigen Bestehens und der Begleitung zahlreicher Projektgründungen können wir auf gute Beratung, einen hohen Erfahrungsschatz und nicht zuletzt auf den solidarischen Zusammenschluss aller Projekte zurückgreifen.

Durch die nicht personengebundene Organisationsstruktur ist das Projekt nicht durch den Auszug einzelner Personen gefährdet. Die GmbH bleibt als Eigentümer und als Mitglied des Mietshäusersyndikates bestehen.

Die Finanzierung durch regelmäßige Mieteinnahmen stellt das Projekt auf eine solide Basis, da in einer wachsenden Stadt wie Lüneburg der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum hoch ist und der Wunsch nach Wohnen in Gemeinschaft wächst.

Kleinanlegerschutzgesetz, Anlagevolumen, Prospektpflicht: Das Wohnprojekt Gemeinschaft.Sinn bietet Vermögensanlagen mit unterschiedlicher Verzinsung von 0-1,5% an. Mit jedem Zinssatz werden in zwölf Monaten nicht mehr als 100 000 Euro angenommen. Daher besteht keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz (§2(1)3.b).